Wichtige Informationen zur Schlittschuhmiete
Schlittschuhe für Kinder – mieten für die ganze Saison
Ihr Kind liebt das Eislaufen? Bei uns können Sie hochwertige Schlittschuhe für die gesamte Saison (Wintersaison Oktober bis März I Sommersaison April bis September) mieten – unkompliziert und zu einem fairen Preis.
Wir bieten top Marken wie Graf und Jackson an – für Komfort, Sicherheit und beste Performance. Geeignet für Einsteiger bis zum 4 Stern Niveau.
Konditionen:
✔ Mietpreis: ab 70.– CHF pro Saison
✔ Depot: 100.– CHF in bar (siehe AGB unten)
✔ Kostenloser Grössenwechsel während der Saison
Ihre Vorteile:
✔ Kein hoher Anschaffungspreis
✔ Perfekte Passform und geprüfte Qualität
✔ Flexible Nutzung für die ganze Saison
Eine Voranmeldung ist nicht verpflichtend, aber sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn möglich, weichen Sie bitte für eine Schlittschuh Anprobe auf andere Tage aus, da Mittwoch und Samstag stark besucht sind.
Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Jetzt reservieren und sorgenfrei in die Eislaufsaison starten!
AGB's
Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen
dance&glamour AG (Vermieterin) und dem Kunden (Mieter).
Gebrauch des Mietmaterials / Sorgfaltspflicht
Die gemieteten Schlittschuhe dürfen nur für ihren vorgesehenen Gebrauch verwendet werden.
Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Weisungen zu befolgen. Er hat die Geräte während der Mietdauer sorgfältig zu verwahren. Jede Art von Modifikation am Mietmaterial durch den Kunden ist untersagt.
Haftung
Der Kunde haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, wie beispielsweise Beschädigungen, Witterung, unsachgemässe Benutzung, Diebstahl oder Verschmutzung, oder übermässige Nutzung. Die Haftung gilt sowohl für selbst- als auch für durch Dritte verschuldete Schäden, ebenfalls für Schäden, entstanden durch höhere Gewalt. Die Kosten zur Wiederbeschaffung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.
Preise und Zahlungskonditionen
Der Mietpreis, die Mietdauer sowie das Depot wurden in der Vereinbarung festgelegt. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Schlittschuhe und endet mit der Rückgabe per spätestens 31. März / 30. September. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Schlittschuhe an dance&glamour AG retourniert werden. Bei vorzeitiger Rückgabe wir der Mietpreis nicht zurückerstattet.
Eine Saisonverlängerung kann auf Wunsch gebucht werden. Mitteilung bis spätestens 31. März / 30. September an dance&glamour AG. Preis auf Anfrage.
Die Schlittschuhmiete sowie das Depot sind bei Erhalt bar zu bezahlen.
Weiteres Material wie Kufenschoner etc. sind exklusiv und werden zusätzlich verrechnet und werden nach Mietablauf nicht zurückgenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit solches Material zum Verkauf dem Secondhandshop in Kommission zu geben.
Depot
dance&glamour erhebt ein Depot von CHF 100.- in bar. Bei Kartenzahlung fallen Kommissionskosten von zusätzlich CHF 10.- an. Das Depot von CHF 100.- wird bei Rückgabe der Schlittschuhe zurückbezahlt. Allfällige Defekte, Verlust etc. und / oder eine Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe werden vom Depot abgezogen. Die Höhe der Haftung des Kunden hängt nicht von der Depotzahlung ab.
Rücktritt / Annullierung
Annulliert der Kunde einen bestätigten Auftrag, haftet er für bereits entstandene Kosten, ebenso für Mietausfälle, die durch die Materialreservation (Umtriebe und entgangene Miete) entstanden sind. Als Pauschalentschädigung ist ein Betrag von 50 % der Auftragssumme geschuldet.
Rückgabe des Mietmaterials
Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Wird das Material zu spät retourniert, so wird für die Dauer der verspäteten Rückgabe der Mietpreis von CHF 15.-/20.- pro Monat verrechnet, ohne dass das Mietverhältnis dadurch verlängert wird. Retournierte Schlittschuhe werden von dance&glamour AG innert 3 Tagen getestet. Bei allfälligen verdeckten Schäden, welche erst nach dieser Frist entdeckt werden, behält sich dance&glamour AG das Recht vor, jederzeit Regress zu nehmen. Allfällige Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Untervermietung / Abtretung /Eigentum
Dem Kunden ist es untersagt, die Schlittschuhe unterzuvermieten bzw. weiterzugeben. Die Schlittschuhe bleiben Eigentum von dance&glamour AG.
Anwendbares Recht
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.